Diskriminierung ist immer noch allgegenwärtig, obwohl im Sommer 2006 das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ (AGG) eingeführt wurde. Das Gesetz war nach langem Streit auf Druck der EU und des Europäischen Gerichtshofs zu Zeiten der großen Koalition aus Union und SPD beschlossen worden. Der Anfang war holprig. Die Unterschrift des damaligen Bundespräsidenten Horst Köhler verzögerte sich, Nachbesserungen am Gesetzestext waren notwendig. Die Wirtschaft bezifferte die zusätzlichen Kosten auf 1,73 Milliarden Euro pro Jahr. Juristen befürchteten eine Klagewelle – dazu kam es aber nicht. Besonders mittelständische Unternehmen wie die service94 GmbH hatten bei der Umsetzung keine Probleme. Im Gegenteil – schon vor der Einführung galt der Grundsatz: Gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit.
Nach einer Umfrage 2015 haben immer noch 31,4 Prozent der Menschen in Deutschland nach eigener Aussage in den letzten zwei Jahren Diskriminierungserfahrungen gemacht, 14,8 Prozent wegen ihres Alters, 9,2 Prozent wegen ihres Geschlechts. Gerade im sehr sensiblen und zukunftsorientierten Bereich der Mitgliederwerbung für Vereine ist kein Platz für Diskriminierung. Grundsätzlich haben Männer und Frauen im Bereich der Mitgliederwerbung gleichwertige Berufschancen und Karriereaussichten. Dabei ist gleiche Entlohnung für Männer und Frauen seit langer Zeit bei der service94 GmbH eine Selbstverständlichkeit. Um das Unternehmen gerade für weibliche Bewerber noch attraktiver zu machen, besteht seit Jahren ein betriebsnaher Firmenkindergarten.
Der Bereich des professionellen Sozialmarketings und Fundraisings nimmt kontinuierlich an Bedeutung zu. Gerade Vereine und Verbände brauchen Grundlagen für eine effektive Planung. Daher ist eine laufende Weiterentwicklung der Angebote im Bereich Mitgliederwerbung und Mitgliederverwaltung für Vereine und Verbände notwendig.