Der Kassenprüfer eines Vereins muss grundsätzlich überprüfen, ob die Buchführung des Vereins den gesetzlichen Vorgaben und Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung entspricht. Zu Beginn der Jahresabschlussprüfung ist zu klären
• ob die Salden der Aktiv- und Passivseite übereinstimmen
• ob es zu jedem Geschäftsvorfall einen Beleg gibt: Quittungen, Rechnungen, Geschäftsbriefe, Gutschriften oder Verträge. Die Belegsammlung kann der Kassenwart bei einer kleineren Buchführung direkt den jeweiligen Bankauszügen beiheften. Besser ist es aber, wenn die Belege nach Konten abgelegt sind
• ob, je nach Vorgabe der Mitgliederversammlung, eine Inventarprüfung des Vereins erforderlich ist
• ob der Rechenschaftsbericht des Vorstands mit dem Jahresabschluss übereinstimmt
• ob die finanzielle Lage des Vereins realistisch dargestellt wird oder aber geschönt wurde.