Gerade kleinere Vereine freuen sich über Trikotspenden. Diese Trikots sind meistens mit dem Logo und dem Namen der spendenden Firma bedruckt. Vorsicht: Schon handelt es sich um keine Spende mehr! Diese bedruckten Trikots sind statt einer Spende dann ein steuerpflichtiger Geschäftsbetrieb. Die Begründung der Finanzgerichte bisher: Für den Ausstatter, der die Bekleidung zur Verfügung stellt, bringt der Verein eine Werbeleistung. Dieser umsatzsteuerliche Leistungsaustausch wird wie ein Geschäftsbetrieb ausgeführt, also mit der vollen Umsatzsteuer belastet.
Eine andere Ansicht vertrat das Finanzgericht (FG) Köln: Die Richter meinten, eine Werbeleistung würde nicht erbracht, da nicht genügend Zuschauer durch die Spiele von Jugendmannschaften erreicht würden (FG Köln, Az.11 K 827/03). Bisher haben sich allerdings keine anderen Gerichte dieser Auffassung angeschlossen. Auch die Sponsoren sehen das natürlich anders, ansonsten würden sie keine Trikots mit Werbelogos zur Verfügung stellen.