„Verbummelte“ Einnahmen können für einen Verein schnell zur Katastrophe werden. Die Mittel eines gemeinnützigen Vereins müssen stets zeitnah verwendet werden. Vereinsvorstände dürfen Gelder also nicht einfach auf dem Konto horten. Sonst ist die Gemeinnützigkeit des Vereins schnell gefährdet.  Zu den Einnahmen, die zeitnah verwendet werden müssen, gehören neben Mitgliedsbeiträgen und Spenden auch Einnahmen aus Sponsoring, sowie aus wirtschaftlichen Zweckbetrieben. Um eine „zeitnahe Verwendung“ handelt es sich noch, wenn die vereinnahmten Mittel erst in dem Geschäftsjahr ausgegeben werden, das dem Jahr des Zuflusses folgt.

Die Gemeinnützigkeit ist demnach nicht in Gefahr, wenn die Einnahmen des  Vereins aus diesem Jahr erst im nächsten Jahr ausgegeben werden. Hauptsache, die Mittel werden für satzungsgemäße Zwecke verwendet. Die zeitnahe Mittelverwendung gilt grundsätzlich auch für Einnahmen aus dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Das bedeutet: Nach Zahlung der Steuern und Abgaben muss der  Überschuss für die  gemeinnützigen Zwecke eingesetzt werden. Eine Ausnahme gilt lediglich für Rücklagen.