Das Ehrenamt wird schon in diesem Jahr steuerlich stärker gefördert.  Der Bundestag hat dazu im Sommer in Dritter Lesung einem entsprechenden Gesetz zugestimmt. Nachdem der Bundesrat Ende September ebenfalls grünes Licht gegeben hat, kann das Gesetz nun rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft treten.

Das Gesetz hat folgende Schwerpunkte:

– Die steuerfreie Übungsleiterpauschale wird ab 1.1.2007 von 1.848 Euro pro Jahr auf 2.100 Euro pro Jahr erhöht.

– Neu durch Anträge der Bundesländer: Einnahmen von Bürgern für deren nebenberufliches Engagement im mildtätigen, gemeinnützigen oder kirchlichen Bereich bleiben ab 2007 bis zu einem Betrag von 500 Euro steuerfrei (Ehrenamtspauschale nach dem neuen § 3 Nummer 26a EStG).

– Bisher können 5 %, bzw. 10 % für Spendenbeträge bei besonders förderungswürdigen gemeinnützigen Körperschaften vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Diese Grenze wird einheitlich auf 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte angehoben.

– Unbürokratischer Spendennachweis für Spenden bis 200 Euro (bisher 100 Euro): Als Nachweis genügt jetzt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank.

– Die Beschränkung bei Großspenden entfällt. Wenn sich Spenden in einem Veranlagungszeitraum nicht mehr auswirken, können sie künftig ohne zeitliche Begrenzung vorgetragen werden.

– Der pauschale Haftungssatz bei unrichtigen Zuwendungsbestätigungen sinkt von 40 Prozent auf 30 Prozent.

– Der Höchstbetrag für die Ausstattung von Stiftungen mit Kapital steigt von 307.000 Euro auf 1 Mio. Euro.

– Die Besteuerungsgrenze für die wirtschaftliche Betätigung gemeinnütziger Vereine wird von 30.678 Euro pro Jahr auf 35.000 Euro pro Jahr angehoben.