In der heutigen Zeit wollen viele Vereine ihre Einladungen zur Mitgliederversammlung per E-Mail versenden. Das spart Kosten und Zeit. Da nicht jedes Vereinsmitglied eine E-Mailadresse hat, muss der zeitliche Vorlauf für Postversendungen trotzdem beachtet werden. Für die E-Mail-Versendung sollte die Satzung entsprechend geändert werden. In vielen Satzungen ist festgehalten, dass die Einladung schriftlich erfolgt. Gerichte unterstellen aber regelmäßig, dass bei Versendung per E-Mail oder auch per SMS diese Schriftlichkeit fehlt. Deshalb muss die Satzung der modernen Kommunikation angepasst werden. Daher sollte der Zusatz aufgenommen werden, dass die schriftliche Einladung auch an die vom Mitglied genannte E-Mailadresse gesendet werden kann.