Miet- und Pachtverträge für beispielsweise Sportanlagen und Veranstaltungsorte werden oft zu Haftungsfallen für Vereine. Wie die Arbeitsgemeinschaft eingetragener Vereine in München mitteilte, ist in den Mietverträgen häufig die Haftungsfrage für Inventar oder Instandhaltung nicht ausreichend geklärt. Bei den folgenden Rechtsstreittigkeiten führt diese mangelnde Vertragsgestaltung nicht selten zur Existenzbedrohung für den betroffenen Verein oder die Organisation.
Vereine, Verbände und Clubs mieten oder pachten oft Räumlichkeiten oder Anlagen für die saisonale oder konstante Nutzung – beispielsweise Sportanlagen, Heimatmuseen oder Veranstaltungshallen. Die Mietverträge werden meistens ohne ausreichende rechtliche Prüfung unterzeichnet. Die Arbeitsgemeinschaft eingetragener Vereine betont, dass der Vorstand sich unter Umständen auch gegenüber dem Verein haftbar macht, wenn er sich auf einen für die Organisation nachteiligen Vertrag eingelassen hat.
Da nur die wenigsten Vereine und Vorstände über eine ausreichende Absicherung oder einen Schutzbrief verfügen, sind die finanziellen Folgen oft eine ernste Bedrohung für die fast 600.000 eingetragenen Vereine. Die meisten Vereinsvorstände in Deutschland wissen nicht, dass nach der Rechtssprechung auch ein ehrenamtlich und unentgeltlich tätiger Vorsitzender unter Umständen für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Vereins haftet. Laut Auskunft von Experten muss der Vorstand gegebenenfalls sogar mit seinem Privatvermögen für die Organisation einstehen. Das Haftungsrisiko gilt natürlich auch für nicht eingetragene Vereinigungen – beispielsweise Clubs oder lose Interessenvertretungen – und natürlich auch für angestellte Vorstände und Geschäftsführer. Die Risiken lassen sich durch einen Schutzbrief für Vereine mit eingeschlossener fachlicher Überprüfung von Verträgen sowie Rechtsberatung und Versicherungsschutz – ähnlich dem Schutzbrief für Autofahrer – mindern. „Die meisten Vereine und ihre Vorstände wissen jedoch nicht, dass es derartige Möglichkeiten gibt. Sie vertrauen auf Rechtsschutz oder gehen davon aus, dass das Vermögen eines Vereins zur Absicherung ausreiche. Dies ist jedoch nicht der Fall“, so ein Sprecher.