Es gibt Fälle, da genügt der Kontoauszug als Spendennachweis, berichtet Verein & Vorstand aktuell. Wer sein Konto online führt, kann seine Spendenquittungen bis zur Höhe von 100 Euro am Computer ausdrucken. Das Finanzamt muss diesen Beleg anerkennen, so die Oberfinanzdirektion Frankfurt (AZ: S 2232 A-109-St II 2.06). Der Ausdruck muss dabei folgende Angaben enthalten:
• Name und Kontonummer des Auftraggebers und Empfängers
• den Betrag
• den Buchungstag
Zusätzlich ist ein Beleg des Empfängers nötig, aus dem der steuerbegünstigte Zweck, die Angabe, dass es sich um eine Spende handelt, und die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftssteuer hervorgehen.
Als Beleg genügt ein ungenutzter Überweisungsvordruck des Empfängers. Bei vielen Kreditinstituten wird dieser Beleg als kostenfreie Anlage zum Online-Kontoauszug automatisch erstellt. Die Voraussetzung ist jedoch, dass beim Ausfüllen der Überweisung das Kästchen „Spende“ angeklickt wird. Nur, wenn hier ein Häkchen steht, wird der Spendenauftrag erkannt und der Beleg erstellt.