Spenden bis 100 Euro, die Steuerzahler steuerlich geltend machen möchten, können durch eine Buchungsbestätigung nachgewiesen werden. Der Beleg gilt als Spendenquittung, wenn er Name und Kontonummer des Empfängers, des Absenders, sowie Betrag und Buchungstag aufweist.

Zusätzlich muss der Verein den steuerbegünstigten Zweck, sowie die Spende bestätigen. Außerdem ist die Freistellung des Vereins bei der Körperschaftssteuer für den Steuerzahler nachzuweisen.  Da dies sehr umständlich ist, ein Tipp: Nach einer Verfügung der Oberfinanz-Direktion Frankfurt genügt als Beleg z.B. ein vorgedruckter, unbenutzter Überweisungsträger des Empfängers (Vereins) (Verfügung Az. S 2223 A – 109 – St II 2.06 vom 8.2.2006).