Verantwortung für unseriöses Fundraising tragen Agenturen, Vereine und laxe Vorgaben des Dachverbandes
„Haben Sie einen Augenblick Zeit für den Naturschutz?“ Der junge Mann steht an einem Infostand in der Fußgängerzone einer Großstadt und spricht Passanten an.
Die meisten Menschen gehen einfach weiter, obwohl sie sich vielleicht für das Thema interessieren. Warum das so ist?
Möglicherweise haben sie schlechte Erfahrungen gemacht. Sind vielleicht in ähnlicher Situation von einem Werber bedrängt worden, wurden mit Schockbildern konfrontiert oder mussten sich sogar beschimpfen lassen, wenn sie keinen Vertrag unterzeichneten.
Es ist ein Mysterium, dass diese Art von Spender- oder Fördererwerbung überhaupt noch existiert! Die Fundraising-Branche sägt an dem Ast, auf dem sie sitzt. Mit dem Verhalten der Werber setzen Vereine und Agenturen genau das aufs Spiel, was sie am nötigsten brauchen: das Vertrauen der Öffentlichkeit. Der Grund für die aggressive Spenderwerbung liegt nämlich nicht etwa im streitsüchtigen Charakter der einzelnen Mitarbeiter; es ist vielmehr der Druck, der auf ihnen lastet. Sie müssen möglichst viele Förderer oder Mitglieder werben, um ihr finanzielles Auskommen zu haben. Viele Fundraising-Agenturen, zu deren Kunden durchaus die großen und renommierten Hilfsorganisationen zählen, zahlen ihren Mitarbeitern ein sehr niedriges Grundgehalt, das durch Zahlung von Erfolgsprämien aufgestockt wird. Und so ist es kein Wunder, dass sich die Angst vor einer Kontenflaute auf das Verhalten der Fundraiser auswirkt. Nun gibt es den Deutschen Fundraising Verband (DRFV), der mit seinen rund 1.300 Mitgliedern europaweit der zweitgrößte Bundesverband seiner Art ist und sich nach eigenen Angaben zu Fragen der Spendenethik engagiert. Sein Engagement besteht aus 19 Ethikregeln, die seriöses Fundraising definieren und Verhaltensweisen bestimmen. Die Vergütung findet man unter Regel 14. „Wir treten ein für eine leistungsgerechte Vergütung aller im Fundraising Tätigen und die transparente Handhabung von Vergütungsmodellen. Eine Vergütung überwiegend prozentual ohne Begrenzung zum Spendenerfolg und zu akquirierten Zuwendungen lehnen wir ab.“ Aha. Trotz Branchenkenntnis und mehrfachen Lesens erschließt sich die Aussage nicht unbedingt. Warum empfiehlt der Dachverband des Deutschen Fundraisings nicht einfach die Zahlung eines gesetzlichen Mindestlohns? Oder schreibt sie ihren Mitgliedern vor? Und: was bedeutet überhaupt leistungsgerechte Bezahlung? Hohe Erfolgsprämien? Der Bundesverband bleibt unklar. Und solange Hilfsorganisationen mit Agenturen arbeiten, die ihren Mitarbeitern so niedrige Gehälter zahlen, dass sie auf Erfolgsprämien angewiesen sind, wird sich der Ruf der Branche nicht verbessern. Der Kommunikationsweg Face-to-Face – Fundraising, der das Potential hat, viele Menschen in der Öffentlichkeit zu erreichen und sie über die Aufgaben und Ziele der Hilfsorganisationen zu informieren, leidet in seinem Ansehen. Grund sind die schwammigen Vorgaben des Dachverbands, unseriös arbeitende Agenturen und Hilfsorganisationen, die diese Agenturen beauftragen.
Die service94 GmbH zahlt seinen Mitarbeiter/innen schon jetzt Gehälter und feste Bezüge, die über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen.
Für ihr soziales Engagement gegenüber den Beschäftigen und der Gesellschaft wurde die service94 GmbH im November 2013 mit dem CSR – Siegel der Region Hannover ausgezeichnet.