Sofern nicht nur kleine Änderungen an einer bestehenden Satzung vorgenommen werden, sondern die Satzung neu formuliert wird, spricht man nicht mehr von einer Satzungsänderung, sondern von einer Satzungsneufassung.

Um eine Änderung oder Neufassung einer Satzung ordnungsgemäß zum Einsatz zu bringen, sollten die folgenden Punkte unbedingt beachtet werden:

– Der Satzungsentwurf ist rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung mit dem Rechtsanwalt, dem Steuerberater, dem Vereinsregister, dem Finanzamt und ggfs. mit dem Verband abzustimmen.

– Bei der Beschlussfassung zur Satzungsänderung ist darauf zu achten, dass die Einladung zur Mitgliederversammlung rechtzeitig an alle Mitglieder erfolgt ist und die Satzungsänderung als Tagesordnungspunkt mit aufgeführt wurde.

– Die Versammlung, in der die Satzungsänderung beschlossen wird, muss ordnungsgemäß geleitet und protokolliert werden.

– Die Satzungsänderung ist vom Vorstand beim Vereinsregister anzumelden.