Die Vereinshaftpflichtversicherung schützt gegen Schadensersatzansprüche, die ein Geschädigter direkt von der Organisation, bzw. dem Verein fordert.
Freiwillige, ehrenamtliche Mitarbeiter sollten ausdrücklich in den Versicherungsschutz eingeschlossen sein, hierbei ist die genaue Beschreibung der ehrenamtlichen Tätigkeiten schriftlich festzuhalten.

Die Durchführung von Veranstaltungen ist häufig mit einem besonderen Schadensrisiko verbunden. Oftmals werden sportliche oder spielerische Akrtivitäten – gerade für Kinder – angeboten, die leicht einen Unfall begünstigen können.

Entspricht die Veranstaltung nicht dem satzungsgemäßen Zweck, muss die Vereinshaftpflichtversicherung für diesen Schaden nicht aufkommen. In diesem Fall ist es sinnvoll, vorher eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen.