Gemäß einer EU-Richtlinie müssen auch Emails seit 01. Januar 2007 die sogenannten Pflichtangaben für Schriftverkehr enthalten – dies ist bis heute vielen Verfassern von geschäftlichen Emails nicht bekannt…
Zu den Pflichtangaben zählen je nach Unternehmensform die vollständigen Namen der Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer und Aufsichtsratvorsitzenden, sowie das zuständige Registergericht und die Handelsregisternummer.
Diese Angaben müssen in allen elektronischen Geschäftsschreiben, wie z.B. Faxen oder Emails enthalten sein. Ist dies nicht der Fall, können im Einzelfall Geldbußen bis zu EUR 2.000,- für eine Abmahnung fällig werden.