Seit dem 1. Januar diesen Jahres ist auch bei Vereinen – gleichgültig ob gemeinnützig oder nicht – eine Rundfunkgebühr von 5,52 Euro im Monat fällig. Dabei ist von entscheidender Bedeutung, ob der Computer  im „nicht ausschließlich privaten Bereich“ genutzt wird. Dies bedeutet für Vereine mit einem eigenen Computer mit Internetzugang, dass er bei der GEZ angemeldet werden muss. Dabei ist die Häufigkeit der Nutzung oder die Art des Anschlusses nicht ausschlaggebend. Wenn es in der Geschäftsstelle des Vereins also einen internetfähigen Computer gibt, muss er angemeldet und  66,24 Euro im Jahr bezahlt werden.  Nicht von Bedeutung ist, ob es mehrere Computer gibt, da die Gebührenpflicht nur einmal anfällt.
Anders sieht es aus, wenn private Computer für den Verein genutzt werden. Bei ehrenamtlicher Tätigkeit am heimischen privaten Computer fallen nach Festellung von Experten keine Rundfunkgebühren an, da keine auf Gewinnerzielung ausgerichtete Tätigkeit vorliegt. Das gleiche gilt auch für die Nutzung der privaten Handys, die – wenn sie internetfähig sind – ansonsten ebenfalls der neuen Gebührenpflicht unterliegen. Vor dem Hintergrund der „Überprüfungslust“ der GEZ ist in den kommenden Wochen mit gezielten „Besuchen“ zu rechnen, fürchten Vereinsexperten.