Am 25. Mai 2018 tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft und ersetzt das bisher geltende deutsche Datenschutzrecht. Auch Vereine müssen ab dann die strengeren Regelungen erfüllen – ansonsten drohen hohe Bußgelder. Die service94 GmbH als Dienstleister im Bereich Mitgliederwerbung für Vereine ist auf die neuen Regelungen vorbereitet und ein Garant für die Einhaltung der neuen Vorschriften.

Praktisch alle Vereine verarbeiten personenbezogene Daten und fallen damit als für die Datenverarbeitung Verantwortliche unter die Verpflichtungen der anstehenden EU-Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO. Deren Anforderungen sind für alle Vereine gültig und gelten unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter für alle datenverarbeitenden Stellen. Selbst, wenn nur vergleichsweise kleine Datenmengen verwaltet werden, drohen bei Verstößen hohe Geldstrafen. So können im Extremfall bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes fällig werden. Fakt ist: Damit sind die Bußgelder wesentlich höher als nach dem bisherigen deutschen Datenschutzrecht.

Vereine, die sich auf die neuen Datenschutzvorschriften vorbereiten wollen, sollten die nötige Umstellung schnellstmöglich anpacken, denn bis zum Inkrafttreten der DSGVO sind es nur noch knapp drei Monate. Der Gesamtaufwand und -umfang ist erheblich. Besonders die Informations- und Dokumentationspflichten stechen dabei hervor.

Gerade im sensiblen Bereich der Mitgliederwerbung ist Datensicherheit von größter Bedeutung. Die service94 GmbH mit Sitz in Burgwedel bei Hannover hat als Fundraisingagentur jahrzehntelange Erfahrung in der Gewinnung und Sicherung von personenbezogenen Daten. Das angeschlossene Rechenzentrum ist besonders geschützt und alle gespeicherten Daten unterliegen strengsten Datenschutzbestimmungen. Der Schutz der der service94 GmbH anvertrauen Daten ist dabei besonders wichtig. Diskretion ist oberstes Gebot und die Basis des Vertrauens. Ein externer Datenschutzbeauftragter schult die service94-Mitarbeiter, legt die Datenschutzrichtlinien in Abstimmung mit der Geschäftsleitung fest und berät das Unternehmen laufend in den Bereichen Datenschutz, IT-Sicherheit und Compliance.  Die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und unternehmensinterner Richtlinien wird dabei regelmäßig geprüft.