Impressumspflicht auch für Vereine
Gemäß § 5 TeleMedienGesetz (TMG) haben Diensteanbieter für geschäftsmäßig angebotene Telemedien eine Kennzeichnungspflicht. Jede Internetseite, die nicht nur vorübergehend eingerichtet ist, fällt somit potentiell unter die Kennzeichnungspflicht. Neben der