Tatütata – die Feuerwehr ist da!

Doch dann ist es für die meisten Vereine bereits zu spät. Denn in ihrem Fall kommt die Feuerwehr nicht um Brände zu löschen, sondern um Brandschutzauflagen zu kontrollieren. Vereine mit eigenen Räumlichkeiten verstoßen regelmäßig gegen Brandschutzauflagen. Und das kann einen Verein teuer zu stehen kommen. Bei Missachtung von Brandschutzauflagen drohen den Verantwortlichen mittlerweile hohe Geldstrafen. Und im Falle eines Schadens haftet der Vorstand mit seinem Privatvermögen.

Für alle Vereine mit eigenen Räumlichkeiten, Gebäuden oder Anlagen sind Brandschutz und Brandschutzauflagen ein brisantes Thema. Die Auflagen, wie das Anbringen von Feuerlöschern und Rauchmeldern, müssen umgesetzt werden. Aber um die gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen, sind meist hohe Investitionen notwendig. „Die gesetzlichen Auflagen und das geltende Recht sind komplex. Viele ehrenamtliche Vereinsvorstände kapitulieren, denn ohne professionelle Hilfe kann man kaum den Überblick bewahren.“, erklärt Hans Hachinger, Vorstand des Vereins Deutsches Ehrenamt e.V.. Werden die Brandschutzauflagen allerdings nicht erfüllt, kommt es zu hohen Geldstrafen für die Verantwortlichen. Ein Verein in der Kleinstadt Pfungstadt erwartete beispielsweise hohen Besuch einer Ministerin aus Berlin. Aus Sicherheitsgründen veranlasste der Verein, dass alle Türen am Ende der Fluchtwege abgesperrt waren. Dieser grobe Verstoß gegen die Versammlungsstättenverordnung kommt häufig vor, wenn Politiker Personen-Schutz genießen. Im Falle eines Schadens haftet dann der Vorstand mit seinem Privatvermögen. Gegen dieses Risiko müssen sich die Vereinsvorstände selbstständig versichern. Auch der Deutsche Olympische Sportbund weist aktuell alle Sportvereine mit eigenen Anlagen auf die persönlichen Haftungsrisiken hin.