Spenden haben Tücken
Immer mehr Vereine spüren, dass die öffentliche Hand den Geldhahn - besonders bei der Sportförderung - zunehmend zudreht. Ohne Spenden kommt deshalb kaum noch ein Verein aus. Aber Spenden
Immer mehr Vereine spüren, dass die öffentliche Hand den Geldhahn - besonders bei der Sportförderung - zunehmend zudreht. Ohne Spenden kommt deshalb kaum noch ein Verein aus. Aber Spenden
In Prozessen des Vereins nimmt der Vorstand als Vertretungsorgan die Parteirolle ein. Er kann daher nicht als Zeuge vernommen werden, sondern nur als Partei nach den §§ 445 ff.
Alle Leistungen, die ein Unternehmen gegen Entgelt erbringt, sind umsatzsteuerpflichtig und das gilt auch für Vereine, selbst wenn der Verein als gemeinnützig anerkannt sein sollte. Bei vielen Vereinen herrscht
Das Ehrenamt wird schon in diesem Jahr steuerlich stärker gefördert. Der Bundestag hat dazu im Sommer in Dritter Lesung einem entsprechenden Gesetz zugestimmt. Nachdem der Bundesrat Ende September ebenfalls
„Verbummelte“ Einnahmen können für einen Verein schnell zur Katastrophe werden. Die Mittel eines gemeinnützigen Vereins müssen stets zeitnah verwendet werden. Vereinsvorstände dürfen Gelder also nicht einfach auf dem Konto
Spenden bis 100 Euro, die Steuerzahler steuerlich geltend machen möchten, können durch eine Buchungsbestätigung nachgewiesen werden. Der Beleg gilt als Spendenquittung, wenn er Name und Kontonummer des Empfängers, des
Auslandsspenden können leicht zum steuerlichen Stolperstein werden. Die steuerliche Berücksichtigung bei den Sonderausgaben setzt voraus, dass der Empfänger im Inland ansässig ist. Das kann beispielsweise ein hiesiger Verein sein,
Verstöße des Vorstands gegen Vorschriften des Gemeinnützigkeitsrechts werden regelmäßig dem Verein zugerechnet – und mit Entzug der Steuerbegünstigung geahndet. Das entschied jüngst das Finanzgericht Hamburg. Im konkreten Fall hatte
Miet- und Pachtverträge für beispielsweise Sportanlagen und Veranstaltungsorte werden oft zu Haftungsfallen für Vereine. Wie die Arbeitsgemeinschaft eingetragener Vereine in München mitteilte, ist in den Mietverträgen häufig die Haftungsfrage
Ein unangenehmer Fall für einen Verein: Tritt ein Vorstandsmitglied eines Vereins in der laufenden Wahlperiode von seinem Amt zurück, stellt sich schnell die Frage nach der Handlungsfähigkeit des Vereins,