Pflichten zur Datenspeicherung erweitert
Seit 1. Januar 2009 werden zusätzliche Kommunikationsdaten von Bürgern und Unternehmen zu Sicherheitszwecken für 6 Monate gespeichert. Dazu zählen die E-Mail-Adressen von Absender und Empfänger beim Versand elektronischer Nachrichten sowie