Die Satzung ist die „Verfassung“ eines Vereins und muss deshalb besonders genau und konkret verfasst sein. Dadurch kann das Haftungsrisiko zwar nicht ausgeschlossen, jedoch deutlich vermindert werden. Ein Beispiel: Das Haftungsrisiko kann begrenzt werden, wenn die Vorstandsmitglieder in der Satzung von der Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausdrücklich freigestellt werden. Die Rechtssprechung hat sich nach Angaben von Experten in den vergangenen Jahren jedoch deutlich verändert. Heute würden Dinge, die früher dem Vorstand nicht angekreidet worden wären, sehr viel schneller als grob fahrlässig oder gar vorsätzlich eingestuft. Dann hilft auch ein solcher Satzungsvermerk nicht mehr. Oft fehlt es Vorstandsmitgliedern gerade in Steuerfragen einfach an der nötigen Sachkenntnis und deshalb wird einfach „darauf los gewirtschaftet“. Unkenntnis schützt jedoch vor Strafe nicht – Beratung ist daher dringend erforderlich!