service94 fordert Lohnuntergrenze für die Umsetzung von Ethikregeln
19 Grundregeln stellt der Deutsche Fundraising Verband für eine gute, ethische Fundraising-Praxis auf. Agenturen und deren Mitarbeiter sind zur Einhaltung aufgefordert.
Das Aufstellen dieser Regeln ist wohl darin begründet, dass vereinzelt leider immer noch aggressives Werbeverhalten bei einzelnen Dialogern beobachtet wird.
Steht nicht die sachliche Information der Bürgerinnen und Bürger über die Ziele von Hilfsorganisationen im Vordergrund, sondern eine deutliche Verkaufsabsicht, sind das Ansehen der jeweiligen Organisation, der Agentur und das der gesamten Fundraising-Branche gleichermaßen geschädigt.
Nun sind Fundraiser / Dialoger / Promoter keine aggressiven oder gar bösartigen Menschen – auch wenn ihr Verhalten nicht den Ethikregeln entspricht. Der Grund für ihren negativen Auftritt ist im System begründet. Agenturen, die ihre Mitarbeiter auf Provisionsbasis entgelten und ihnen nur ein geringes Grundgehalt bezahlen, erzeugen einen Erfolgsdruck, der erhebliche Schäden anrichten kann.
Vereinfacht gesagt: Wirbt der Promoter nicht genügend Mitglieder oder Spender, kann er seine Miete nicht bezahlen. Er zählt dann zu den sogenannten „working poor“.
Situation in Deutschland: „working poor“ – Verarmung trotz Arbeit
Die Zahl der Menschen, die trotz einer Vollzeitbeschäftigung ihren Lebensunterhalt nicht von ihrem Verdienst bestreiten können und ihr Einkommen durch Hartz-IV- Leistungen aufstocken müssen, hat in Deutschland stark zugenommen. Den größten Anstieg verzeichnet die Gruppe der Singles mit 38 Prozent seit 2009. „Diese Zahlen müssten auch dem hartnäckigsten Mindestlohngegner die Einsicht abringen, dass wir mehr als dringend den gesetzlichen Mindestlohn von zunächst 8,50 Euro pro Stunde als unteres Haltenetz benötigen, damit die Löhne nicht ins Bodenlose fallen“, fordert DGG-Vorstandsmitglied Claus Matecki und weiter „…damit schaden sie [die Unternehmen] allen, die Sozialbeiträge und Steuern zahlen. Und sie schüren den unlauteren Wettbewerb, weil sie auf Staatskosten Unternehmen unterbieten, die ihre Belegschaften noch zu fairen Arbeitsbedingungen beschäftigen. Mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde wäre für mehr Gerechtigkeit und Transparenz gesorgt.“
Dass das Gesetz zur Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns noch vor der Bundestagswahl im September verabschiedet wird, schließt Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen aus. Die Zeit sei „zu knapp für ein Gesetz, das viele Details berücksichtigen und auch den Bundesrat passieren muss“, so die Ministerin in einem Interview mit der „Bild am Sonntag“.
Seriöses Fundraising nach den Ethikregeln des Verbandes ist nur bei angemessener Bezahlung möglich.
Bei der service94 GmbH, Agentur für Sozialmarketing, Fundraising und Öffentlichkeitsarbeit, mit Sitz in Burgwedel bei Hannover ist eine Vergütung, die über der geforderten Lohnuntergrenze liegt, von jeher eine Selbstverständlichkeit.
Geschäftsführer Frank Kroll finanziert seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern außerdem regelmäßige Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen zur Sicherung der Qualität. Auch ein betriebseigener Kindergarten (www.der94er.de) steht den Kindern seiner Mitarbeiter/innen zur Verfügung.
„Zu den Auftraggebern von Fundraising – Agenturen zählen viele soziale und humanitäre Organisationen. Es wäre doch absurd, den sozialen Gedanken nicht im eigenen Unternehmen umzusetzen“, stellt Frank Kroll fest. „Die Umsetzung eines Mindestlohns, der den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ihre Grundversorgung sichert, sollte schnellstens eingeführt werden. Mir ist bekannt, dass auch große Organisationen, deren Vorstandsmitglieder selber gute Festgehälter beziehen, ihre Außendienstmitarbeiter stark umsatzorientiert und mit nur geringem Festgehalt bezahlen. Sie sind dann auf Provisionszahlungen angewiesen, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Das erzeugt Druck. Ich appelliere deshalb ausdrücklich an den Verband, die Ethikregeln nicht nur aufzustellen, sondern auch gezielt dafür zu sorgen, dass sie von den Mitgliedern des Fundraising-Verbandes eingehalten werden müssen – durch Einführung eines Mindestlohns.“